Häufig gestellte Fragen / FAQ
Darf ich mein Handy mit zur Schule bringen?
Die Schulkonferenz, die aus Schüler*innen-, Eltern- und Lehrer*innen-Vertreter*innen besteht, hat beschlossen, dass die Nutzung von Smartphones und ähnlichen internetfähigen Geräten auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt ist. Die Geräte dürfen nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mitgeführt werden. Bei Missachtung dieser Regeln folgen bereits abgesprochene Konsequenzen für den/die jeweilige/n Schüler*in .
Darf ich Jogginghosen in der Schule tragen?
Jogginghosen dürfen an unserer Schule nur freitags getragen werden. Ansonsten ist das Tragen von Jogginghosen ausschließlich im Sportunterricht gestattet. Wir bereiten Ihre Kinder auf die Berufswelt vor und dazu gehört auch angemessene Kleidung. Leggings dürfen nur in Kombination mit einem langen Oberteil getragen werden. Bei Missachtung dieser Regeln folgen bereits abgesprochene Konsequenzen für den/die jeweilige/n Schüler*in.
Der Bus kommt nicht pünktlich. Was soll ich tun?
An der Haltestelle mindestens 10 Minuten warten. Danach kann der/die Schüler*in nach Hause gehen und zur nächsten Abfahrtszeit wieder zum Bus. Die Schule ist dann darüber zu informieren, dass man später kommt. Sollte der Bus bis 11.00 Uhr nicht gekommen sein, kann sich der Schüler für den Tag entschuldigen.
Mein Kind ist krank. Was soll ich tun?
Auf jeden Fall die Schule davon in Kenntnis setzen und anrufen. Das Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt. Der/die Klassenlehrer*in wird dann informiert und es wird als entschuldigtes Fehlen im Klassenbuch vermerkt. Bitte nutzen Sie auch selbst die Möglichkeit, den/die Klassenlehrer*in über Schoolfox zu informieren. Wird der/die Schüler*in nicht krank gemeldet, gilt spätestens nach Ablauf des 3. Schultages das Fehlen als unentschuldigt und erscheint dann als Fehlzeit auf dem Zeugnis.
Der Schulweg muss mindestens 3,5 km lang sein. Es ist genau festgelegt, welche Straßen in Werdohl ein Schulwegticket erhalten. Schüler aus Neuenrade erhalten grundsätzlich ein Ticket.
Was tun, wenn mein Kind auf dem Weg zur Schule oder nach Hause einen Unfall hat?
Wenn sich Ihr Kind während der Busfahrt oder als Fußgänger*in auf dem Weg zur Schule bzw. nach Hause verletzt, ist dies ein Wegeunfall. Dafür ist die Unfallkasse Nordhrein-Westfalen zuständig. Der Unfall muss dann gemeldet werden und es wird dazu im Sekretariat eine Unfallanzeige ausgefüllt.
Was gilt bei Verletzungen in der Schule?
Bei kleineren Verletzungen wird in der Schule eine Erstversorgung durch den/die Lehrer*in oder die Sekretärin vorgenommen, indem Pflaster, Kühlpäckchen oder ähnliches gegeben werden. Tabletten dürfen in der Schule nicht verabreicht werden. Sollte eine schwerere Verletzung vorliegen, z.B. ein Sportunfall, wird der Krankenwagen bestellt und die Eltern werden benachrichtigt.
Wie kann ich ein Schließfach mieten?
Der Antrag kann bei Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten gestellt werden. Taschengeld wird nicht gezahlt. Mindestens 3 Wochen vorher sollte der Antrag gestellt werden.
Wie kann mein Kind zur Realschule wechseln?
Setzen Sie sich bitte mit der Realschule telefonisch oder per Mail in Verbindung. Ein Gespräch mit dem Schulleiter wird klären, ob ein Wechsel möglich ist. Wenn ja, werden ein Gesprächstermin und die weiteren Schritte vereinbart.